Seit einiger Zeit haben wir ein neues Konto. Sowas ist immer mit Aufwand verbunden, weil man natürlich die vielen Firmen, die monatlich irgendwas abbuchen, über die neue Kontoverbindung in Kenntnis setzen muss. Da kommt es schon mal vor, dass man eine vergisst. Eigentlich kein Problem. Man bekommt einen netten Brief, in dem man darauf hingewiesen wird, dass die Abbuchung nicht geklappt hat und man doch bitte seine neuen Daten übermitteln soll. Niemals nie wurde ein Wort über »Rücklastschriftkosten« verloren. Nicht so bei meinem Lieblingsverein, der dämlichen GEZ. Da gibt’s zwar auch einen Brief, im Tonfall allerdings weniger nett und - das Beste - natürlich mit »Rücklastschriftkosten« von 5,04 (?) Euro:
»Die Rücklastschriftkosten, die uns von Ihrem Kreditinstitut berechnet wurden, haben wir an Sie weitergegeben.«
Doof nur, dass es zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr »unser Kreditinstitut« war … Schon aus Prinzip können die sich ihre »Rücklastschriftkosten« in die Haare schmieren. So. Nebenbei scheinen diese sogar unzulässig zu sein.
Interessant: Die Rundfunkgebühren sind erst zum 15.04. fällig, werden aber schon am 25.03. abgebucht. Ja, ja.
Wort des Tages: Rücklastschriftkosten




ein passender anlass, um mal wieder zum zivilen ungehorsam aufzurufen :D
Kommentar von björni, geschrieben am 15. April 2006 | 08:02
Mal ernsthaft: angenommen, diese Rücklastschriftkosten sind wirklich unzulässig … Da kann man sich mal überlegen, wieviel Kohle die GEZ scheffelt, obwohl sie es eigentlich gar nicht darf!
Kommentar von Tim, geschrieben am 15. April 2006 | 13:12